Nachfolgende Reisebedingungen (auch Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs) betreffen sowohl den Verkauf von Nur-Beförderungsleistungen (Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und derer Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenveranstalteten Reisen (laut unseren Katalogen, Ausschreibungen oder bei individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (den Hinweis erhalten Sie bei Buchung und/oder Buchungsbestätigung) können wir für keine, wie auch immer geartete, Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen allerdings alle Leistungen und Reisen bei denen wir nur als Vermittler für andere Reiseveranstalter/Leistungsträger tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Bei Vermittlung von Linienflügen gilt jeweils Punkt 1, 2 sowie Punkt 8 2. Absatz. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages immer folgende:
Mit der Anmeldung erklärt der Kunde ( Reiseanmelder) AIRWAYS TRAVEL den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reiseanmelder/Kunde ebenso für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertraglichen Verpflichtungen der Reiseanmelder/Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AIRWAYS TRAVEL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von AIRWAYS TRAVEL vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, daß mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. Fernmündlich).
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und/oder aus den Angaben in unserer Reisebestätigung.
Der Reiseanmelder/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann formfrei gegenüber von AIRWAYS TRAVEL erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzugeben. Bei Rücktritt vom Reisevertrag oder Nichtantritt der Reise, kann AIRWAYS TRAVEL angemessenen Ersatz für die Buchung, Reisevorkehrung und Aufwendungen verlangen. AIRWAYS TRAVEL ist berechtigt, die Entschädigungen wie nachfolgend pauschal zu berechnen.
Es bleibt Ihnen hierbei jeweils unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von AIRWAYS TRAVEL in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschalen in den Punkten a) - e) ausgewiesenen Kosten.
(z.B. Ersatzpersonen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis 30 Tage vor Reiseantritt und/oder bei nicht erfolgter Flugscheinausstellung möglich. Hierfür werden pauschal EURO 40,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EURO 30,- pro Person ) berechnet. Der Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen (nicht bei Nur-Flug-Leistungsvermittlung). Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. AIRWAYS TRAVEL kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie das bei Sondertarifen Umbuchungen, Namensänderungen oder andere Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach erfolgtem Reiseantritt nicht möglich sind.
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei Nur-Flug-Leistungsvermittlung und bei Pauschalreisen sind keine Rückerstattungen für teilbenutzte Flugscheine möglich.Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
AIRWAYS TRAVEL darf einzelne Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden können, wie z.B. Zwischenlandungen, Umsteigeverbindungen, Wechsel der Fluggesellschaft, Wechsel des Abflug- oder Rückkehrhafens u.ä nur dann ändern oder von Ihnen abweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und im Übrigen für den Kunden zumutbar sind. Auf die geänderten Umstände weist AIRWAYS TRAVEL den Kunden nach Kenntnis der Umstände unverzüglich hin. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe:- bei reiner Beförderungsleistung (z.B. nur Linien-/Charterflug) EURO 100,- pro Person- bei Pauschalreisen 15% vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch EURO 260,- pro Person, nachdem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Der Restbetrag darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 k, Abs. 3 BGB erfolgen (diesen erhalten Sie mit Ihrer Rechnung-/Buchungsbestätigung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
In folgenden Fällen kann AIRWAYS TRAVEL vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag kündigen:
AIRWAYS TRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevor-bereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes mit der Maßgabe, daß unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit:
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung eines Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Rundfahrten, ect.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel - u. Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften. Soweit im Rahmen der gebuchten Reise oder zusätzlich zu der gebuchten Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht wird und dem Kunden diesbezüglich ein Beförderungsausweis ausgestellt wird, erbringt AIRWAYS TRAVEL insoweit Fremdleistungen. AIRWAYS TRAVEL weist in diesem Fall auf diesem Umstand in der Reiseausschreibung ausdrücklich hin. Wird auf diesen Umstand in dem vorgenannten Sinne hingewiesen, haftet AIRWAYS TRAVEL für die Beförderungsleistung selbst nicht. Eine etwaige Haftung bestimmt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen des Beförderungsunternehmens , welches die Leistung zu erbringen hat. Auf diese Beförderungsbestimmungen ist der Kunde ausdrücklich hinzuweisen und auf Wunsch des Kunden zugänglich zu machen.
Sie sind verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wir weisen darauf hin, daß Reiseleiter und unsere Vertretungen vor Ort nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder Zusagen zu machen.
Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung muß die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, daß dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenem Rückreisedatum. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der BRD ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der Reiseveranstalter kommt seiner Hinweispflicht gemäß vorstehender Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich. Bei Nur-Flug-Vermittlungsleistung oder Nur-Landarrangementleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter/Reisebüro ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reiseverträge und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
Airways Travel GmbH Mannheimer Str. 73 60327 Frankfurt
Unser eigenes Veranstalterprogramm ist mit Sicherungsscheinen insolvenzversichert bei Reisegarant.
Stand: November 2005